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Zuzahlungen - und wie man diese vermeidet




Tipps
Auch wer krankenversichert ist, muss Zuzahlungen leisten. Neben den Rezeptgebühren fallen also auch noch Medikamentzuzahlungen an. Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der Packungsgröße:

Packungsgröße N1 (z.B.   20 Tabletten) Zuzahlung: 4,00 Euro
Packungsgröße N2 (z.B.   50 Tabletten) Zuzahlung: 4,50 Euro
Packungsgröße N3 (z.B. 100 Tabletten) Zuzahlung: 5,00 Euro


Liegt die Zuzahlung über dem Preis des Medikaments, so haben Sie nur den - niedrigeren - Preis zu bezahlen.
  • •Der Fahrkostenanteil, den jeder Patient selber übernehmen muss, liegt bei 13 Euro pro einfache Fahrt.
  • •Auch bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgen Zuzahlungen seitens des Versicherten. Für längstens 14 Tage jährlich werden Ihnen eine Zuzahlung von 9 Euro je Tag berechnet. Bei Kuren liegt die Zuzahlung bei 9 Euro, ebenso bei Anschlußrehabilitationen.
  • •Bei Hilfsmitteln findet auch eine Zuzahlung statt. Bei Einlagen, Bandagen und Kompressionsmitteln haben Sie 20% der anfallenden Kosten zu übernehmen. Bei Verbandmitteln z.B. Mullbinden, findet eine Zuzahlung von 4 Euro statt und bei Heilmitteln, z.B. Massagen und Bäder, ist eine Eigenbeteiligung von 15% der anfallenden Kosten nötig.
Wer zahlt nichts?

Die Zuzahlungen entfallen, wenn Sie Sozial- oder Arbeitslosenhilfe beziehen oder monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von bis zu 938,00 Euro (Alleinstehende) bzw. 1289,75 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) haben. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze nur noch 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Grundsätzlich befreit von allen Zuzahlungen sind minderjährige Kinder, Sozial- und Arbeitslosenhilfe-Empfänger, BAfÖG- Empfänger, Personen (behindert, sowie nicht behindert) im Rahmen der Ausbildungsförderung, Kriegsopferfürsorge-Empfänger und Versicherte, die in einem (Senioren-, Pflege-) Heim oder einer ähnlichen Einrichtung zu Lasten der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge versorgt werden.





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