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 Zuzahlungen - und wie man diese vermeidet


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Auch wer krankenversichert ist, muss Zuzahlungen leisten. Neben den Rezeptgebühren fallen also auch noch Medikamentzuzahlungen an. Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der Packungsgröße:
Packungsgröße N1 (z.B. 20 Tabletten) Zuzahlung: 4,00 Euro Packungsgröße N2 (z.B. 50 Tabletten) Zuzahlung: 4,50 Euro Packungsgröße N3 (z.B. 100 Tabletten) Zuzahlung: 5,00 Euro
Liegt die Zuzahlung über dem Preis des Medikaments, so haben Sie nur den - niedrigeren - Preis zu bezahlen.
- Der Fahrkostenanteil, den jeder Patient selber übernehmen muss, liegt bei 13 Euro pro einfache Fahrt.
- Auch bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgen Zuzahlungen seitens des Versicherten. Für längstens 14 Tage jährlich werden Ihnen eine Zuzahlung von 9 Euro je Tag berechnet. Bei Kuren liegt die Zuzahlung bei 9 Euro, ebenso bei Anschlußrehabilitationen.
- Bei Hilfsmitteln findet auch eine Zuzahlung statt. Bei Einlagen, Bandagen und Kompressionsmitteln haben Sie 20% der anfallenden Kosten zu übernehmen. Bei Verbandmitteln z.B. Mullbinden, findet eine Zuzahlung von 4 Euro statt und bei Heilmitteln, z.B. Massagen und Bäder, ist eine Eigenbeteiligung von 15% der anfallenden Kosten nötig.
Wer zahlt nichts?
Die Zuzahlungen entfallen, wenn Sie Sozial- oder Arbeitslosenhilfe beziehen oder monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von bis zu 938,00 Euro (Alleinstehende) bzw. 1289,75 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) haben. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze nur noch 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Grundsätzlich befreit von allen Zuzahlungen sind minderjährige Kinder, Sozial- und Arbeitslosenhilfe-Empfänger, BAfÖG- Empfänger, Personen (behindert, sowie nicht behindert) im Rahmen der Ausbildungsförderung, Kriegsopferfürsorge-Empfänger und Versicherte, die in einem (Senioren-, Pflege-) Heim oder einer ähnlichen Einrichtung zu Lasten der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge versorgt werden.

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